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   BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87   

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BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87 (https://dejure.org/1989,1894)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1989 - I ZR 43/87 (https://dejure.org/1989,1894)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1989 - I ZR 43/87 (https://dejure.org/1989,1894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1002
  • MDR 1989, 881
  • GRUR 1989, 508
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

    Auszug aus BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87
    Eine warenzeichenmäßige Verwendung einer Bezeichnung liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit besteht, daß ein nicht unerheblicher Teil der maßgebenden Verkehrskreise in der Bezeichnung ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft erblickt (vgl. BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 593 - Championne du Monde).
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87
    Bei der - im wesentlichen tatrichterlichen, vgl. BGH a.a.O. - Prüfung, ob dies zutrifft, ist - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - neben der Art und Weise der Verwendung der Bezeichnung auch bedeutsam, ob es sich bei ihr um eine Angabe handelt, an deren Allgemeingebrauch ihres beschreibenden Charakters wegen ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürstquelle m.w.N.); denn für den Verkehr liegt es nahe, in beschreibenden Angaben, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, lediglich einen Sachhinweis, nicht aber eine Herkunftskennzeichnung zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 365, 366 - praliné; BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; BGH, Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen; st. Rspr.).
  • BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67

    Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht

    Auszug aus BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87
    Dies hat der Bundesgerichtshof selbst für den Fall einer besonderen Herausstellung der warenbeschreibenden Angabe (bei gleichzeitig unauffälliger Anbringung der eigentlichen Marke) angenommen (vgl. Urt. v. 12.2.1969 - I ZR 30/67, GRUR 1969, 348, 351 - Anker Export); es muß erst recht dann gelten, wenn - wie vorliegend festgestellt - die warenbeschreibende Angabe gegenüber der optisch und räumlich in den Vordergrund gerückten Herstellerkennzeichnung (Firmenschlagwort) deutlich in den Hintergrund rückt.
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 140/78

    Warenzeichen - Mineralwasser - Quellenbezeichnung auf Mineralwasseretikett

    Auszug aus BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87
    Bei der - im wesentlichen tatrichterlichen, vgl. BGH a.a.O. - Prüfung, ob dies zutrifft, ist - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - neben der Art und Weise der Verwendung der Bezeichnung auch bedeutsam, ob es sich bei ihr um eine Angabe handelt, an deren Allgemeingebrauch ihres beschreibenden Charakters wegen ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürstquelle m.w.N.); denn für den Verkehr liegt es nahe, in beschreibenden Angaben, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, lediglich einen Sachhinweis, nicht aber eine Herkunftskennzeichnung zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 365, 366 - praliné; BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; BGH, Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen; st. Rspr.).
  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

    Auszug aus BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87
    Bei der - im wesentlichen tatrichterlichen, vgl. BGH a.a.O. - Prüfung, ob dies zutrifft, ist - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - neben der Art und Weise der Verwendung der Bezeichnung auch bedeutsam, ob es sich bei ihr um eine Angabe handelt, an deren Allgemeingebrauch ihres beschreibenden Charakters wegen ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürstquelle m.w.N.); denn für den Verkehr liegt es nahe, in beschreibenden Angaben, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, lediglich einen Sachhinweis, nicht aber eine Herkunftskennzeichnung zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 365, 366 - praliné; BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; BGH, Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen; st. Rspr.).
  • BGH, 30.05.1969 - I ZR 90/67

    Verletzung von Rechten an dem Warenzeichen "Mainzelmännchen" - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87
    Bei der - im wesentlichen tatrichterlichen, vgl. BGH a.a.O. - Prüfung, ob dies zutrifft, ist - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - neben der Art und Weise der Verwendung der Bezeichnung auch bedeutsam, ob es sich bei ihr um eine Angabe handelt, an deren Allgemeingebrauch ihres beschreibenden Charakters wegen ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürstquelle m.w.N.); denn für den Verkehr liegt es nahe, in beschreibenden Angaben, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, lediglich einen Sachhinweis, nicht aber eine Herkunftskennzeichnung zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 365, 366 - praliné; BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; BGH, Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen; st. Rspr.).
  • BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 14/66

    Leistungsvergütung eines Frachtführers - Rückforderung einer

    Auszug aus BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87
    Bei der - im wesentlichen tatrichterlichen, vgl. BGH a.a.O. - Prüfung, ob dies zutrifft, ist - wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat - neben der Art und Weise der Verwendung der Bezeichnung auch bedeutsam, ob es sich bei ihr um eine Angabe handelt, an deren Allgemeingebrauch ihres beschreibenden Charakters wegen ein Freihaltebedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.1981 - I ZR 140/78, GRUR 1981, 362, 364 - Aus der Kurfürstquelle m.w.N.); denn für den Verkehr liegt es nahe, in beschreibenden Angaben, an denen ein Freihaltebedürfnis besteht, lediglich einen Sachhinweis, nicht aber eine Herkunftskennzeichnung zu sehen (vgl. BGH, Urt. v. 4.10.1967 - Ib ZR 14/66, GRUR 1968, 365, 366 - praliné; BGH, Urt. v. 26.2.1969 - I ZR 133/67, GRUR 1969, 274, 275 - Mokka-Express; BGH, Urt. v. 30.5.1969 - I ZR 90/67, GRUR 1970, 31, 32 - Heinzelmännchen; st. Rspr.).
  • OLG München, 20.10.2011 - 29 U 1499/11

    Markenschutz: Verwechslungsgefahr zusammengesetzter Zeichen mit dem Bestandteil

    Die von den Beklagten angeführte Entscheidung des BGH in der Sache CAMPIONE del MONDO (GRUR 1989, 508) ist auch deshalb nicht einschlägig, weil die Bezeichnung " Volks-Werkstatt " - anders als die Bezeichnung CAMPIONE del MONDO - wie bereits ausgeführt keine rein beschreibende Angabe ist, an der ein Freihaltebedürfnis besteht.
  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Trotz der grundsätzlich gebotenen weiten Auslegung des warenzeichenmäßigen Gebrauchs ist in solchen Fällen der Erfahrungssatz nicht zu vernachlässigen, daß die Annahme einer sogenannten Zweitmarke für den Verkehr fernliegt, wenn die hierfür in Betracht kommende Angabe warenbeschreibend erscheint und der Verkehr daher in ihr eher einen Hinweis auf die Beschaffenheit der Ware sehen wird als eine zweite Herkunftsbezeichnung (BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; Urt. v. 6.4.1989 - I ZR 43/87, GRUR 1989, 508, 510 - CAMPIONE del MONDO).
  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91

    "Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser;

    Bei der Beurteilung, ob der Verkehr eine - wie ausgeführt - rein beschreibende Angabe als zeichenmäßig, also mit betrieblicher Herkunftshinweisfunktion, verwendet ansieht, sind im Hinblick auf ein bestehendes Freihaltebedürfnis der Allgemeinheit keine geringen Anforderungen zu stellen (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 81/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB; Urt. v. 6.4.1989 - I ZR 43/87, GRUR 1989, 508, 509 - CAMPIONE del MONDO; weitere Nachweise bei Teplitzky, Festschrift für v. Gamm S. 303, 312 mit Fn. 58).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00

    Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten

    Da der Name der Beklagten nicht unmittelbar neben dem Zeichen der Klägerin angebracht ist, kann auch keine Rede davon sein, dass die Kennzeichnung der Klägerin durch die Angaben auf dem Etikett völlig in den Hintergrund gerückt werde, wie die Beklagten unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1989, 508 - Campione del Mondo), geltend machen.
  • KG, 27.06.2000 - 5 U 9310/98

    Freihaltebedürfnis für einen Markenbestandteil

    Trotz der grundsätzlich gebotenen weiten Auslegung des zeichenmäßigen Gebrauchs ist in solchen Fällen der Erfahrungssatz nicht zu vernachlässigen, dass die Annahme einer so genannten Zweitmarke für den Verkehr fern liegt, wenn die hierfür in Betracht kommende Angabe warenbeschreibend erscheint und der Verkehr daher in ihr eher einen Hinweis auf die Beschaffenheit der Ware sehen wird als eine zweite Herkunftsbezeichnung (BGH LM § 16 WZG Nr. 20 = GRUR 1981, 592 (594) - Championne du Monde; BGH NJW-RR 1989, 1002 = LM § 16 WZG Nr. 23 = GRUR 1989, 509 (510) - CAMPIONE del MONDO; BGH GRUR 1991, 319, 320 Hurricane).
  • OLG Stuttgart, 12.10.1990 - 2 U 217/89

    Rechtswirksame Übertragung eines Warenzeichens ohne den dazugehörigen

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